Keine Frage: wie die MAZ aus dem Jahr 2016 zu berichten weiß, „…rechnet sich dieser (zumindest der vom Landkreis Teltow-Fläming) zum Kreistagsliebling hoch.“ Nun, das war zu der Zeit als der Kämmerer verkünden konnte, daß der Landkreis 5 Jahre vor dem Plan aus der Haushaltssicherung kommen würde.
Aber Spaß beiseite. Ein Kämmerer ist die Bezeichnung für jemanden, der im kommunalen Umfeld die Finanzen im Blick und im Griff hat. Die Funktion des Kämmerers ist dem Gesetzgeber so wichtig, daß es dazu sogar einschlägige Paragraphen (§§) in der Kommunalverfassung gibt. So heißt es in der brandenburgischen Kommunalverfassung in § 84, dass der Kämmerer verantwortlich ist für die Aufstellung des Haushaltes (auch im Zusammenhang mit § 67 BbgKVerf Erlass der Haushaltssatzung), die Aufstellung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses sowie die Haushaltsüberwachung und die Verwaltung des Geldvermögens und der Schulden. Die Funktion soll bei einem Beschäftigten (dem sogenannten Kämmerer) zusammengefasst werden. Daraus ist abzuleiten, dass der Kämmerer bei voller Verantwortung für die Zahlen auch vollumfänglich über die zahlungsbegründenden Sachverhalte informiert wird.
Ausfluß dieses weitgefaßten Aufgabenspektrums ist, daß der Kämmerer für die Rechtmäßigkeit der Haushaltsüberwachung verantwortlich ist. Die Haushaltsüberwachung gem. § 84 BbgKVerf wird u.a. in § 28 Abs. 3 KomHKV insofern ausformuliert, dass die Inanspruchnahme der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen gemäß Haushaltsplan vom Kämmerer zu überwachen sind.
In § 20 KomHKV werden mit weiteren Vorschriften für Erträge und Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen sogar recht detaillierte, explizite Richtlinien gezogen, wie mit der Veranschlagung von bestimmten Aufwendungen im jeweiligen Haushaltsjahr umzugehen ist.
Eine Stellenbeschreibung wird allgemeine Aufgaben der Leitungstätigkeit wie die Organisationsverantwortung z.B. zur Erarbeitung und Aktualisierung der Geschäftsverteilung, sowie die Personalverantwortung und Angelegenheiten der Finanzwirtschaft, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und das Schulden- bzw. Kreditmanagement aufzählen.
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