Mit überwältigender Mehrheit hat der Kreistag des Landkreises Teltow-Fläming die Jahresabschlüsse 2015 – 2017 in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 beschlossen. Nachdem der Kämmerer den Entwurf der Jahresabschlüsse mit ihren Anlagen aufgestellt und den geprüften Entwurf der Hauptverwaltungsbeamtin zur Feststellung vorgelegt hatte, ist nun der dritte Akt, die Beschlussfassung nach § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vollzogen worden. Der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses würdigte die engagierte und zügige Arbeit der Kämmerei und legte einige Eckdaten vor. Besonders bemerkenswert ist, dass der Landkreis nun über Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von gut 25,1 Mio. Euro verfügt. Diese sollten – zusammen mit der Sonderrücklage aus unterlassenen Investitionen der Vorjahre – eine auskömmliche Anschubfinanzierung für die drängendsten Infrastrukturmaßnahmen der kommenden Jahre bilden. Vielleicht können diese ja in einem Kreisentwicklungsbudget zusammengefasst werden. Wieder mal war erkennbar, dass sich nur über die konsequente Arbeit an Jahresabschlüssen die Klarheit und Transparenz zur Vermögens- und Finanzlage auf kommunaler Ebene herstellen lässt. Leider verweigern sich manche Akteure dieser Erkenntnis, phantasieren sich arm und sehen sich seit Jahren in schlechten Zeiten.

Zwischen 2015 und 2017 konnte der Landkreis insgesamt einen Gesamtüberschuss (also ordentliches und außerordentliches Ergebnis) von ca. 24,5 Mio. Euro ausweisen. Dies trotz einer Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten zur Kreisumlage von 17,7 Mio.Euro. Ohne diese nichtgeplanten Rückstellungen, läge das „Betriebsergebnis des Landkreises“ sogar bei ca. 42 Mio. Euro. Wenn man nach Gründen fragt, sollte zum einen klar sein, dass zum damaligen Zeitpunkt der Aufstellung der Haushalte und bei den Beschlussfassungen durch den Kreistag die Herleitung der Aufwendungen und sonstigen Erträge sauber nachgewiesen wurde und die notwendige Fehlbedarfsfinanzierung über eine Abschöpfung kommunaler Steuerkraft im Rahmen einer Kreisumlage per Haushaltssatzung ordnungsgemäß beschlossen wurde.

Die Gründe für diese schöne positive Entwicklung zu finden, ist nicht trivial. Die Steigerung des Gebührenaufkommens im Bauordnungsamt ist schon mal genannt worden. Allerdings würde eine Steigerung des gesamten Gebührenaufkommens von 2015 bis 2017 wohl kaum eine Rücklagenhöhe von gut 25 Mio. Euro erklären. Das ist schon richtig.

Richtig ist aber auch, sich die Dimensionen zu vergegenwärtigen. In den Jahren 2015 und 2017 betrug die Abweichung – bezogen auf die ordentlichen Erträge – um die 5 %. Man darf das damalige Umfeld nicht außer Acht lassen. Insbesondere die finanziellen Auswirkungen der Migrationseffekte in den Jahren 2015 und 2016 im Zuge der Grenzöffnungen hatten erhebliche Auswirkungen. Später hielten die finanziellen Konsequenzen der Leerstände der Flüchtlingsunterbringung die entsprechenden Ausschüsse in Atem. Gesetzliche Neuregelungen zur Integration und zum Unterhaltsvorschuss haben ihre Spuren ebenfalls hinterlassen. Insgesamt wies die Sozialgesetzgebung von Bund und Land eine weiterhin ungebrochene Dynamik auf.

Weiterhin hatte der Landkreis mit einem engen Stellenmarkt zu kämpfen, der über die drei Jahre zu einer durchschnittlichen Unterbesetzung von fast 10 % der Stellen geführt hatte. Nicht zu vergessen sind die Effekte der Haushaltssicherung, die für die Jahre 2015 und 2016 dazu führten, das ein genehmigter Haushalt erst nach der Freigabe durch das Ministerium ab ca. Juni des laufenden Jahres vorlag. Erst ab diesem Zeitpunkt konnten Infrastrukturmaßnahmen begonnen werden. Dass die Zinsentwicklung für einen verschuldeten Landkreis – wie Teltow-Fläming – weiterhin vorteilhaft blieb, war auch nicht garantiert.

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