Spätestens ab 2018 hat der Landkreis in der Haushaltsaufstellung neben dem eigenen Finanzbedarf auch den Finanzbedarf der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ermittelt.
Es wurden Kriterien entwickelt, die für alle Kommunen gleichermaßen in Anwendung gebracht wurden.
Nachdem der Versuch von Seiten des Kreiskämmerers gescheitert war, die Auswertung auf eine breite zeitliche Basis zu setzen und der Versuch von den Kommunen Daten zu den letzten 5 Haushaltsjahren im Ist und den folgenden 5 Jahren im Plan zu bekommen, nicht von Erfolg gekrönt war, einigte man sich mangels weiterer Daten auf die Plandaten (Basis: die bekannt gemachten Haushalts- bzw. Nachtragssatzungen) des laufenden Haushaltsjahres, um zumindest näherungsweise einen Referenzwert für die Abwägung für das folgende Haushaltsjahr zu bekommen.
Folgende Kriterien wurden in den Abwägungsprozess einbezogen:
- Hat die Stadt/Gemeinde den strukturellen Haushaltsausgleich nachgewiesen? Wird ein Überschuss geplant/ Ausgleich durch den Einsatz von z.B. Rücklagen?
- Wenn nein, in welcher Höhe ist ein Fehlbedarf ausgewiesen?
- Befindet sich die Stadt/Gemeinde im Haushaltsjahr in der Haushaltssicherung?
- Ist der Finanzhaushalt der Stadt/Gemeinde im Haushalt ausgeglichen?
- Sind im Haushalt der Stadt/Gemeinde zum 1. Januar des Jahres Rücklagen ausgewiesen?
- Hat die Stadt/Gemeinde Kredite aufgenommen?
- Höhe der festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer
- Umfang der freiwilligen Leistungen (sind diese > 3 % der ordentlichen Erträge?)
Insgesamt – da waren sich alle Beteiligten einig – ein zwar zeitaufwändig abzuarbeitender, aber angemessener Katalog an Kriterien, die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen adäquat abbilden sollten.
Es gab noch eine Ergänzung. Sofern aus der Sicht der Kommunen Besonderheiten bestehen würden, die im Abwägungsprozess Berücksichtigung finden sollten, war der Kämmerer bereit, diese ggf. in den Kriterienkatalog aufzunehmen.
Eine Rückmeldung gab es dazu nicht.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Kommunen sich nur sehr verhalten in die Aufstellung des Abwägungskonzepts eingebracht haben. Nun die fehlende Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs und die folglich fehlende formale Abwägung lauthals zu beklagen, hinterläßt einen schalen Beigeschmack.
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